Donnerstag, 3. März 2022

Anpassung der Schuldenbremse

Der Grosse Rat hat den Vorstoss von GLP-Grossrat Michael Köpfli für eine Flexibilisierung der Schuldenbremse mit grossem Mehr überwiesen. Ziel der parlamentarischen Initiative 189-2019 ist die Verhinderung eines Investitionsstaus, ohne dabei die bewährten Ziele der Schuldenbremse zu unterlaufen.

Die Grünliberalen begrüssen die von der Mehrheit der Finanzkommission vorgeschlagene Umsetzung der Parlamentarischen Initiative. Neben der Verwendung von Finanzierungsüberschüssen aus Vorjahren möchte die Finanzkommission zusätzlich in Krisensituationen eine zeitlich begrenzte Neuverschuldung ausnahmsweise zulassen. Gerade mit Blick auf die Corona-Krise können die Grünliberalen diesen Schritt nachvollziehen. Die Regelung muss aber so restriktiv erfolgen, dass sie klar auf solche Ausnahmeereignisse beschränkt bleibt. Dem wird der Vorschlag der Kommissionsmehrheit gerecht. Der Kanton Bern bekommt damit den nötigen Handlungsspielraum für wichtige Investitionen in seine Infrastruktur während die bewährten Elemente der bestehenden Schuldenbremsen erhalten bleiben. Die Grünliberalen sind überzeugt, dass diese Anpassung der Verfassung gut begründet und in einer Volksabstimmung mehrheitsfähig ist.

 

Die Grünliberalen unterstützen dabei jeweils die Varianten I der Kommissionsmehrheit und unterstützen auch deren Argumentation gemäss Vortrag. D.h.:

 

  • Wir begrüssen die Anpassung der Begrifflichkeit hin zu Bilanzüberschuss/-fehlbetrag (statt Eigenkapital) um an der bisherigen Praxis festzuhalten, dass bei Bilanzfehlbeträgen keine Aufwandüberschüsse erlaubt sind.
  • Wir unterstützen ein Quorum von drei Fünftel der Mitglieder des Grossen Rates (statt Mehrheit seiner Mitglieder).

 

Die Vorschläge der Kommissionsminderheit kämen einer übermässigen Lockerung der Schuldenbremse gleich. Dies wäre materiell falsch und würde auch die Mehrheitsfähigkeit der wichtigen Reform in einer Volksabstimmung gefährden.