Dem Kanton Bern droht in einigen Jahren ein Investitionsstau. Für die Grünliberalen steht ausser Frage, dass dies verhindert werden muss. Insbesondere die wichtigen Investitionen in den Bildungs- und Gesundheitsstandort Bern stehen ausser Frage. Die Grünliberalen haben sich, wenn auch zähneknirschend, zuerst offen gezeigt für eine Fonds-Lösung. Nachdem nun aber ein aktuelles Rechtsgutachten die Verfassungsmässigkeit klar in Frage stellt, muss eine andere Lösung gefunden werden.
Sauberes Vorgehen statt jahrelanger Rechtsstreit
Statt sich aufgrund absehbarer Beschwerden auf einen jahrelangen Rechtsstreit und die damit verbundene grosse Unsicherheit einzustellen, muss eine Alternative her. Da der geplante Fonds gemäss Gutachten in Konflikt zur Schuldenbremse für die Investitionsrechnung steht, ist es naheliegend, die Schuldenbremse direkt anzupassen. Mit einer parlamentarischen Initiative will Grossrat Michael Köpfli erreichen, dass bei der Investitionsrechnung positive Finanzierungssaldi der Vorjahre angerechnet werden können. Damit wird ein Fonds obsolet.
Ziel der Schuldenbremse bleibt gewahrt
Mit dieser Flexibilisierung der Schuldenbremse wir eine Neuverschuldung weiterhin verhindert. Die Schuldenbremse erhält betreffend Investitionen aber mehr Flexibilität. Das macht gerade bei Mehrjahres- und Generationenprojekten Sinn. Bei der laufenden Rechnung bleibt die Schuldenbremse hingegen unverändert: Negative Budgets bleiben unzulässig.
Der Zeitplan ist sportlich. Wenn der Regierungsrat aber seine dogmatische „Fonds oder nichts“-Haltung ablegt und dem Plan B oberste Priorität einräumt, ist eine rechtzeitige Verfassungsrevision möglich.