Ein wichtiges Ziel, das mit der Gesetzesrevision erreicht werden muss, ist die verbindliche Berücksichtigung grösserer Planungsperimeter bei wichtigen raumplanerischen Entscheiden. Aus diesem Grund muss die heutige Rolle der Gemeinden im Planungsprozess in Frage gestellt werden. Im Sinne einer nachhaltigen Raumplanung ist es zielführend, Kompetenzen auf eine höhere Ebene (Kanton, Regionalkonferenz, Gemeindeverbünde) zu verschieben. Dabei darf die Partizipation der betroffenen Bevölkerung aber nicht auf der Strecke bleiben. Im Weiteren begrüssen die Grünliberalen den vermehrten oder zusätzlichen Einsatz finanzieller Instrumente in der Raumplanung. Bei der Ausgestaltung der Mehrwertabgabe sehen sie aber noch Verbesserungsbedarf und schlagen eine höhere und differenzierte Mehrwertabgabe vor.
In der politischen Debatte bildet sich immer mehr der Konsens heraus, dass zur Schonung des Kulturlandes, zur Eindämmung der Zersiedelung und zur Verkehrsreduktion der Boden verdichtet bebaut und genutzt werden muss und dass Einzonungen nur an mit dem ÖV gut erschlossenen Stellen erfolgen sollen. Um dies zu erreichen, müssen gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden, die günstige Anreize setzen und die die Entscheidungsträger/-innen in der Raumplanung verbindlicher in die Pflicht nehmen und ihnen die nötigen finanziellen Mittel geben.
Planungskompetenz in Richtung Kanton
Die Möglichkeit, gewisse Entscheid- und Planungskompetenzen auf eine höhere Ebene als die Gemeinde zu verschieben, begrüssen die Grünliberalen. Bei raumplanerischen Entscheiden besteht sonst die Gefahr, dass sie übergeordneten Raumplanungszielen entgegenlaufen. Die Kompetenzverschiebung darf aber kein Selbstzweck sein, sondern ein Mittel zur Erreichung raumplanerischer Ziele. Eine ausreichende Mitsprache der Gemeinden und der regionalen Stimmbevölkerung muss gewährleistet bleiben. Gegebenenfalls müssen betroffene Gemeinden entschädigt werden, wenn sie im regionalen Interesse auf einen eigenen Vorteil verzichten müssen.
Neue und differenzierte Ausgestaltung der Mehrwertabgabe
Auch finanzielle Instrumente sind Bestandteil einer nachhaltigen Raumplanungspolitik. So begrüssen die Grünliberalen, dass Gemeinden neu eine Zweitwohnungssteuer erheben können. Wichtig ist aber vor allem die Ausgestaltung der Mehr- wertabgabe. Zum einen soll sie den Gemeinden weiterhin helfen, Erschliessungskosten zu tragen, zum anderen muss sie neu aber auch dem Kanton dienen, der Entschädigungen bei raumplanerisch sinnvollen Auszonungen leisten muss. Der Regierungsrat hat für die Aufteilung der Einnahmen aus der Mehrwertabgabe zwei Vorschläge gemacht, die aus Sicht der Grünliberalen aber beide unausgewogen sind (entweder 0% oder 70% an die Gemeinden). Die Grünliberalen stellen dem einen eigenen Vorschlag entgegen (siehe Link unten). Die Grünliberalen sehen eine höhere und differenzierte Mehrwertabgabe vor als der Regierungsrat. Bei Einzonungen, die raumplanerisch kritischer sind als Um- und Aufzonungen, soll die Mehrwertabgabe primär dem Kanton zufliessen, der damit auch Auszonungen bezahlen muss.
Kleinere wichtige Anpassungen zu Gunsten von Gemeinden
Die Revision der Baugesetzgebung bietet ausserdem Gelegenheit für weitere kleinere, und dennoch wichtige Anpassungen, die den Gemeinden und der raumplanerischen Qualität zugutekommen. So sollen starre Regelungen gelockert werden, damit künftig autoarme oder autofreie Siedlungen einfacher umgesetzt werden können. Zwecks Förderung des verdichteten Bauens sollen zudem flexiblere Lösungen bei der Aussenraumgestaltung ermöglicht werden.
Schliesslich begrüssen die Grünliberalen, dass Gemeinden für die Gestaltung von Zonen mit Planungspflicht neu die Durchführung eines Wettbewerbs vorschreiben können, was mehr bauliche und ästhetische Qualität bringt.