Freitag, 5. Oktober 2012

Grünliberale äussern sich kritisch zum Spitalversorgungsgesetz des Regierungsrates

Die Grünliberalen äussern sich in der Vernehmlassung zum Kantonalen Spitalversorgungsgesetz (SpVG) sehr kritisch über den Entwurf des Regierungsrates.

Die glp wüürdigt zwar den spürbaren Willen der Regierung, die Spitalaufwendungen nicht ins Uferlose anwachsen zu lassen, die vorgeschlagenen Rezepte sind aber von planwirtschaftlichen Denkmustern durchzogen. Den Chancen eines wettbewerbsorientierten Miteinanders unter den Playern unter Einbezug von vermehrter Versorgungsverantwortung durch Privatspitäler wird damit zu wenig Rechnung getragen. Auch lehnt die glp eine kantonale AG oder Holding-Struktur ab. Diese würde die regionalen, politisch akzeptierten Versorgungsansätze zu wenig abbilden. Zukünftig sind flexible, kostengünstige und schlanke Versorgungssysteme gefragt. Der Kanton sollte seinen steuernden Einfluss deshalb vermehrt auf die erst 2005 gebildeten regionalen Spital-AGs geltend machen.

Die Grünliberalen sehen schon den Entstehungsprozess des vorliegenden Gesetzesentwurfs sehr kritisch. Die GEF hat offensichtlich an der politischen Grosswetterlage des Grossen Rates vorbeigearbeitet, indem etwa überwiesene Motionen und Planungserklärungen ignoriert wurden. In der vergangenen Septembersession wurde deutlich, dass das Gesetz in dieser Form zum Scheitern verurteilt ist und substantielle Änderungen zwingend notwendig sind.

Mehr Wettbewerb und mehr Selbständigkeit

Die glp spricht sich deutlich für mehr Wettbewerb unter den Spitälern und damit auch für mehr Selbständigkeit dieser aus. So lehnen die Grünliberalen etwa eine kantonale Führungsstruktur (als AG oder Holding) ab, da diese die regionalen Versorgungsansätze zu wenig abbildet – eine weitere Optimierung der regionalen Spital-AGs ist hier der gangbarere Weg. Der Kanton kann und muss hier seinen steuernden Einfluss geltend machen.

Auch die vorgeschlagenen Verschärfung der Einfluss- und Kontrollmittel der Regierung bei den Vergütungen (Art. 43) oder Infrastrukturprojekten (Art. 77) lehnen die Grünliberalen ab. Bei den Vergütungen hat sich die bisherige Offenlegungspraxis für bestimmte Entschädigungen in den Geschäftsberichten bewährt. Bei Infrastrukturprojekten muss der Regierungsrat über die Verwaltungsratsbesetzung die Spitäler vor Fehlinvestitionen bewahren. Die vorliegenden Artikel sind zu planwirtschaftlich ausgearbeitet.

Keine Leistungsmengenbeschränkungen

Leistungsmengenbeschränkungen, wie sie die Regierung in den Artikeln 35-40 vorschlägt, lehnen die Grünliberalen klar ab. Die Gefahr, dass einzelne Spitäler dem finanziellen Fehlanreiz im neuen Abrechnungssystem erliegen und ihre Leistungsmenge unbegründet ausweiten könnten existiert zwar – die Tarifpartner (Versicherer und Spitäler) sind sich dessen aber bewusst, und haben selbst ein Konzept ausgearbeitet, wie der wünschenswerte Leistungswettbewerb unter Berücksichtigung eines Gesamtcasemixes für die Berner Bevölkerung in die Tarifverträge eingewoben werden kann, ohne den Spitälern Leistungsmengenbeschränkungen aufzuerlegen

Ausgleichsfonds

Die glp unterstützt den Ausgleichsfonds unter Vorbehalten. Da der Wettbewerb im Gesundheitswesen nicht vollends spielt und Spitäler mit Leistungsauftrag in einem einzelnen Teilbereich hohe Gewinne erzielen können, während Verluste in anderen Bereichen voll durch die Öffentlichkeit getragen werden, muss ein Instrument zur gezielten Quersubventionierung zur Verfügung stehen. Basis soll aber nicht der Umsatz, sondern der Gewinn im stationären Bereich sein..