Sonntag, 24. April 2022

Aus Rundem Tisch hervorgegangene Rückweisung ermöglicht Befreiungsschlag in Budgetdebatte

Könizer Budget 2022: Medienmitteilung der EVP-GLP-Mitte-Fraktion: Aller Voraussicht nach wird das Könizer Parlament morgen Abend erstmals grossmehrheitlich oder gar einstimmig einen gemeinsamen Budgetvorschlag mit Steuererhöhung zuhanden der Stimmbevölkerung verabschieden. Diese Einigkeit – ein deutliches Signal an den Souverän – wäre ohne die Rückweisung nicht möglich gewesen, die die EVP-GLP-Mitte-Fraktion, die FDP-Fraktion und die SVP-Fraktion, im Nachgang zum von der Mitte einberufenen Runden Tisch, am 14. Februar 2022 beschlossen hatten. Ohne die Rückweisung hätte sich das Parlament nicht auf eine gemeinsame Lösung geeinigt, und die Budgetdebatte hätte erneut in einem Scherbenhaufen geendet. Die Bevormundung durch den Kanton wäre kaum noch zu vermeiden gewesen.

Kern der Rückweisung ist eine Kombination aus einer Steuererhöhung, verträglichen Sparmassnahmen und dem Beschluss zur Einführung einer Schuldenbremse. Die nun vom Gemeinderat vorgelegte Budgetvorlage erfüllt die Auflagen der Rückweisung in zufriedenstellender Weise und wird von der EVP-GLP-Mitte-Fraktion einstimmig unterstützt:

 

  • Wie in der Rückweisung gefordert, wird auf die Einlage in die Zinsschwankungsreserve verzichtet.
  • Für die Attraktivität der Gemeinde wichtige Vereine und Institutionen, bspw. die Könizer Bibliotheken, die Musikvereine und der freiwillige Schulsport, werden vor Sparmassnahmen verschont.
  • Vor allem im Sachaufwand werden einzelne Sparmassnahmen umgesetzt.

 

Im Wissen, dass erst die in der Rückweisung geforderte Aktualisierung der Zahlen und Abklärungen zum Kostendeckungsgrad der AHV-Zweigstelle Klarheit bringen würden, liessen EVP, GLP, Mitte, FDP und SVP in ihrem Rückweisungsantrag die genaue Höhe des Steuersatzes offen.

 

  • Was die AHV-Zweigstelle anbelangt, hat der Gemeinderat im Nachgang zu einer Interpellation aus dem Jahr 2021 eine vertiefte Analyse vorgenommen und aufgezeigt, dass kein grösseres Sparpotenzial vorhanden ist.
  • Finanzkommission und Gemeinderat haben sich auf Initiative der Finanzkommission anlässlich einer ausserordentlichen Sitzung über die aktualisierten Zahlen gebeugt. Sie haben sich einstimmig auf eine Empfehlung für einen Steuersatz von 1.58 geeinigt. Der Finanzkommission und ihrem Präsidenten gebührt Dank für ihre Initiative, die – neben der Rückweisung – einen wichtigen Beitrag zur Ermöglichung eines von allen Parteien getragenen Budgets geleistet hat.

 

Angesichts der aktualisierten Informationslage hält die EVP-GLP-Mitte-Fraktion diesen Steuersatz für vertretbar, auch wenn er ausserhalb der in der Rückweisung genannten Spannweite (1.56 bis 1.57) liegt.

 

Der Beschluss zur Einführung einer Schuldenbremse für die Gemeinde Köniz ist ebenfalls für die Parlamentssitzung vom 25. April 2022 traktandiert. Er weist im Rahmen der Kompromissfindung einen engen Zusammenhang mit dem Budgetbeschluss auf. Das Parlament befindet sogar vor dem Budget über die Schuldenbremse, damit dieser wichtige Beschluss anschliessend in der Abstimmungsbotschaft erwähnt werden kann. Ohne den Beschluss zur Einführung einer Schuldenbremse wäre keine Einigkeit in der Budgetdebatte möglich.

 

Die Schuldenbremse ist ein bewährtes Instrument, welches der finanziellen Nachhaltigkeit dient. Die Finanzen der Gemeinde Köniz sollen in Zukunft auf eine stabile Basis gestellt werden. Diesem Anliegen sind wir im Sinne der Generationengerechtigkeit verpflichtet: Wir wollen unseren Kindern keine Verschuldung aufbürden. Die systematischen Defizite der letzten Jahre müssen gestoppt, das erneute Eintreten einer verfahrenen Situation wie in den letzten Jahren mit allen Mitteln abgewendet werden. Die Einführung einer an die Könizer Verhältnisse angepassten Schuldenbremse ist vernünftig und trägt der kritischen Haltung der Stimmbevölkerung Rechnung, die sich letztmals im November 2021 deutlich gegen eine Steuererhöhung ohne Schuldenbremse aussprach. Eine Schuldenbremse steht klar für das Prinzip, dass man nicht mehr ausgeben kann, als man einnimmt. Deswegen unterstützt auch der Gemeinderat ihre Einführung. Der Gemeinderat, insb. der künftige Finanzvorsteher bzw. die künftige Finanzvorsteherin, wird das Instrument in enger Koordination mit der Finanzkommission erarbeiten.

 

Der EVP-GLP-Mitte-Fraktion ist es ein grosses Anliegen, dass die Gemeinde Köniz ihre finanziellen Probleme selbst löst, mit auf Köniz zugeschnittenen Massnahmen. Die neuen Elemente der Rückweisung, konkretisiert durch den Budgetvorschlag des Gemeinderats und die Motion zur Einführung einer Schuldenbremse, sind ein guter Weg – und der einzige, mit dem das Ziel einer autonomen und nachhaltigen Finanzpolitik erreicht werden kann. Die EVP-GLP-Mitte-Fraktion verzichtet deswegen auf die Anwendung des Befristungsinstruments und leistet damit einen Beitrag zur Kompromissfindung. Maximalforderungen und parteipolitischer Dogmatismus sind gerade jetzt fehl am Platz.

 

Kontaktperson: Casimir von Arx, Fraktionspräsident, 076 348 16 40