Donnerstag, 29. März 2018

Sozialhilfe hat Reformbedarf, die beschlossene Kürzung um 8 Prozent geht aber zu weit

Die Grünliberalen stehen zu einer existenzsichernden Sozialhilfe. Fehlanreize, wie sie beispielsweise bei den Zulagen bestehen, müssen aber beseitigt werden. Leider hat der Grosse Rat zusätzlich eine pauschale und unsachliche Kürzung um 8 Prozent gegenüber den SKOS-Richtlinien beschlossen. Das geht für die Grünliberalen zu weit, weshalb sie das Gesetz in der Schlussabstimmung abgelehnt haben. Der Königsweg wäre ein nationales Rahmengesetz, wie es Vorstösse aus den Reihen von glp und EVP im Nationalrat verlangen.

Bereits in der ersten Lesung brachte Grossrätin Barbara Mühlheim den sachlich begründeten Antrag auf eine Kürzung um fünf Prozent ein. Zum einen ist in den letzten Jahren die Teuerung im Warenkorb des Grundbedarfs negativ, ohne dass eine entsprechende Anpassung zum Beispiel der Telekommunikationskosten erfolgt ist. Sie werden immer noch zu 88.- Fr. pro Monat abgegolten. Im Weiteren ist für die Grünliberalen die Finanzierung von Alkohol und Tabak über den Grundbedarf nicht sachgerecht. Aus all diesen Gründen wäre eine Kürzung des Grundbedarfs um 5% vertretbar gewesen, auch weil die Kosten mit hohem Teuerungsindex wie Krankenkasse und Wohnkosten separat und nicht im Grundbedarf abgegolten werden. Eine Kürzung um 8% ist dagegen willkürlich und geht den Grünliberalen klar zu weit.

 

Die Haltung der Grünliberalen Grossratsfraktion zum Sozialhilfegesetz wurde bereits im letzten Sommer in einem Thesenpapier (Link unten) detailliert dargelegt.