Freitag, 31. Mai 2013

Die Grünliberalen Kanton Bern fordern die Ersetzung der Handänderungs- durch eine Bodenverbrauchssteuer

Die Grünliberalen lehnen die kantonale Volksinitiative, welche die Abschaffung der Handänderungssteuer fordert, entschieden ab, da die daraus folgenden Einnahmereduktionen für den Kanton Bern in der momentanen Finanzlage kaum verkraftbar wären.

Der Gegenvorschlag aus der Grossratskommission ist für die glp aber ebenso ein untaugliches Mittel, da auch dieser zu massiven Mindereinnahmen führen würde und gleichzeitig vor allem die Partikularinteressen der Hausbesitzer bedient. Die glp fordert deshalb in einer heute dringlich eingereichten Motion die Ersetzung der Handänderungssteuer durch eine staatsquotenneutrale Bodenverbrauchssteuer, welche einen Anreiz zu haushälterischem Umgang mit der Ressource Boden setzt.

Die glp hält die Handänderungssteuer für volkswirtschaftlich schädlich, da sie nicht zu einer optimale Allokation von Bauland führt. Gleichzeitig bringt sie auch keinen ökologischen Nutzen, da die Zersiedelung dadurch nicht gestopp wird. Eine ersatzlose Abschaffung ist zudem finanzpolitisch im Kanton Bern zum jetzigen Zeitpunkt schlicht nicht verantwortbar. Bereits die Reduktion der Steuereinnahmen bei Annahme des Gegenvorschlags der Kommission ist finanzpolitisch unverantwortlich.

Die Grünliberalen fordern, dass die Frage der Abschaffung der Handänderungssteuer mit dem hochaktuellen Thema des stetig steigenden Bodenverbrauchs und dem Schutz von Kulturland verbunden wird. Dass dieses Thema die Bevölkerung stark beschäftigt, haben nicht zuletzt die eidgenössischen Abstimmungen zur Zweitwohnungsinitiative und zum Raumplanungsgesetz sowie die Abstimmung zur Kulturlandinitiative im Kanton Zürich gezeigt. Der Grosse Rat hat dieses Problem ebenfalls bereits erkannt und am 19.03.2012 die Motion 217-2011, die fordert, finanzielle Anreize zum verdichteten Bauen zu prüfen, sehr deutlich als Postulat überwiesen. Im Gegenzug sollte das Bauen auf landwirtschaftlich wertvollen Böden sowie an ökologisch ungeeigneten Standorten verteuert werden. Der Ersatz der Handänderungssteuer durch eine staatsquotenneutrale Bodenverbrauchssteuer ist nun eine Chance, genau solche ökologische Anreize im Berner Recht zu verankern. An Stelle der Handänderungssteuer würde eine zur Grundstückfläche proportionale Steuer auf überbautes Bauland erhoben werden. Diese Steuer hätte das Ziel, zum Einen die Baulandnutzung allgemein zu reduzieren, zum Anderen sollte die Zersiedelung gestoppt werden, da die Belastung in den Zentren verringert, in der Peripherie hingegen erhöht würde.

Mit dieser Motion verbunden fordern die Grünliberalen gleichzeitig eine Verschiebung der Debatte über die Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten» und den Gegenvorschlag auf die Septembersession. Das Geschäft hat eine enorme Auswirkung auf die Staatsrechnung, da bei einer Annahme der Initiative Mindereinnahmen von 120 Mio. entstehen würden. Solch gewichtige finanzpolitische Entscheide sollten in die Debatte über den ASP 2014 eingebettet werden. Gleichzeitig würde mit einer Verschiebung des Geschäftes eine gemeinsame Diskussion der Initiative resp. des Gegenvorschlags mit der Motion der Grünliberalen möglich.